BGH, Urteil vom 02.10.2003 - I ZR 76/01
Fundstelle
openJur 2012, 71084
  • Rkr:

Zur markenrechtlichen Verwechslungsgefahr zwischen der Marke "INNOVA" und dem Zeichen "iNova" für Audiogeräte.


Markenverletzung: Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "InterConnect" und "T-InterConnect" im Bereich von Netzdienstleistungen für Internet-Geschäfte; Zulässigkeit der Klage auf Feststellung eines Schadensersatzanspruchs trotz möglicher Stufenklage auf Leistung und Bindungswirkung eines Aner


Markenverletzung: Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "InterConnect" und "T-InterConnect" im Bereich von Netzdienstleistungen für Internet-Geschäfte; Zulässigkeit der Klage auf Feststellung eines Schadensersatzanspruchs trotz möglicher Stufenklage auf Leistung und Bindungswirkung eines Aner


Markenrecht: Rechtserhaltende Benutzung einer Marke bei Benutzung in von der Eintragung abweichender Form (hier mit Zusatz "original" bzw. "sensotronic"); selbständige beschreibende Stellung einer Marke für Küchengeräte trotz beschreibenden Anklangs


Die Entscheidung, wann bei einer Werbung mit Preisherabsetzungen der als herabgesetzt bezeichnete Preis nicht mehr als Vergleichswert geeignet ist, weil seine Geltung zu lange zurückliegt, bedarf eine ...