BGH, Urteil vom 28.08.2003 - I ZR 293/00
Fundstelle
openJur 2012, 70927
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1. Die Nichtbenutzungseinrede ist unbegründet, wenn sie sich lediglich darauf stützt, dass der eingetragenen Klagmarke jegliche Unterscheidungskraft fehle, weil sie einen lediglich beschreibenden Inha ...