VerfG Potsdam: Brandenburgisches Paritätsgesetz nichtig
1. Der Landesgesetzgeber verfügt bei der Ausgestaltung der Direktwahl der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen sowie Landräte und Landrätinnen über einen weiten Gestaltungsspielraum. Dieser Entscheidu ...
Regelungen zur Europäischen Bankenunion bei strikter Auslegung nicht kompetenzwidrig.
Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung
Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung