BGH, Urteil vom 23.02.2005 - XII ZR 56/02
Fundstelle
openJur 2012, 58458
  • Rkr:

Soweit das unterhaltspflichtige Kind Kosten für die Besuchsfahrten zum im Heim lebenden Elternteil aufwendet, findet kein Anspruchsübergang gemäß § 94 Abs. 1 S. 1 SGB XII statt (§ 94 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 ...


Kindesunterhalt: Aufgabe der Erwerbstätigkeit durch den Unterhaltsschuldner und Übernahme der Haushaltsführung in der neuen Ehe; Erhöhung des Selbstbehalts des Unterhaltsschuldners um die angemessenen Umgangskosten bei Nichtanrechnung des Kindergeldanteils


Unterhalt minderjähriger Kinder: Zumutbare Benutzung des Fahrrades für Fahrten zum Arbeitsplatz


Kein Mehrbedarf der Mutter bei Wahrnehmung des Umgangsrechts mit Kind, das Sozialgeld erhält.


Öffentliches Recht Sozialrecht

Kein Mehrbedarf der Mutter bei Wahrnehmung des Umgangsrechts mit Kind, das Sozialgeld erhält.


Öffentliches Recht Sozialrecht

Erzielt der Unterhaltsschuldner neben Leistungen nach dem SGB II Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung oder sind solche dem Unterhaltsschuldner fiktiv zuzurechnen, so ist er insoweit als leistungs ...


Verfahrenskostenhilfe: Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem Umgangsverfahren