BGH, Urteil vom 01.03.2005 - VI ZR 101/04
Fundstelle
openJur 2012, 58634
  • Rkr:

Auswirkung einer Stundungsvereinbarung auf Fälligkeit der Bürgschaftsforderung


OLG Frankfurt am Main

Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für Pferdebürste ("Gumminoppenstriegel")


1. Dem Gesellschafter einer GmbH steht kein Anspruch gegen den Geschäftsführer auf Unterlassung der Einreichung einer zu seinen Lasten materiell unrichtigen Gesellschafterliste zum Handelsregister weg ...


Rechtswegzuständigkeit; deklaratorisches Schuldanerkenntnis; Urkundsprozess; Verjährung; Vorbehaltsurteil