1. Parlamentarische Rechte auf Information über abgeschlossene Vorgänge scheiden gemäß Art.23 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein nicht von vorneherein deshalb aus, weil es sich um Informatio ...
Vorläufig keine Übertragung der Beteiligungsrechte des Bundestages auf sogenanntes 9-er Sondergremium; Euro-Rettungsschirm