1. Die Frist für die Einlegung von Verfassungsbeschwerden gegen Urteile von Finanzgerichten beginnt mit der Zustellung der in vollständiger Form abgefaßten Entscheidung. 2. Religionsgesellschaften ...
Öffentliche Gewalt im Sinne des § 90 Abs. 1 BVerfGG umfaßt nicht rein innerkirchliche Maßnahmen.
1. Der durch Art. 9 Abs. 3 der Landessatzung von Schleswig- Holstein dem Landtagsabgeordneten zuerkannte Anspruch auf eine Entschädigung gehört zu seinem verfassungsrechtlichen Status; die mit diesem ...