Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Versagungsbescheid nach § 66 SGB I haben gemäß § 86a Abs. 1 SGG aufschiebende Wirkung. § 39 Nr. 1 SGB II ist nicht, auch nicht analog, anwendbar.
Arbeitslosengeld II - Zuschuss zu Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung - Begrenzung auf die Höhe des halbierten Beitrags zum Basistarif - Zumutbarkeit des Wechsels in den Basistarif - verfassungskonforme Auslegung
Kein Rechtsschutzbedürfnis für die Aufhebung einer bereits vollzogenen einstweiligen Anordnung. Die Klärung, ob die einstweilige Regelung zutreffend war, bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.
(Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische Staatsangehörige bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - keine uneingeschränkte Anwendbarkeit auf Unionsbürger - Europarechtskonformität - Verfassungsmäßigkeit - Beschäftigungsaufnahme - Genehmigung durch BA gem § 284 SGB
Arbeitslosengeld II - Höhe des Zuschusses zum Versicherungsbeitrag zur privaten Krankenversicherung - Rechtsanalogie - verfassungskonforme Auslegung - sozialgerichtliches Verfahren - einstweilige Anordnung - Fehlen eines Anordnungsgrundes