BVerfG, Beschluss vom 13.09.2005 - 2 BvQ 31/05
Fundstelle
openJur 2011, 25518
  • Rkr:

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Versagungsbescheid nach § 66 SGB I haben gemäß § 86a Abs. 1 SGG aufschiebende Wirkung. § 39 Nr. 1 SGB II ist nicht, auch nicht analog, anwendbar.


Arbeitslosengeld II - Zuschuss zu Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung - Begrenzung auf die Höhe des halbierten Beitrags zum Basistarif - Zumutbarkeit des Wechsels in den Basistarif - verfassungskonforme Auslegung


Sozialrecht Öffentliches Recht

Kein Rechtsschutzbedürfnis für die Aufhebung einer bereits vollzogenen einstweiligen Anordnung. Die Klärung, ob die einstweilige Regelung zutreffend war, bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.


Sozialrecht Öffentliches Recht

(Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische Staatsangehörige bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - keine uneingeschränkte Anwendbarkeit auf Unionsbürger - Europarechtskonformität - Verfassungsmäßigkeit - Beschäftigungsaufnahme - Genehmigung durch BA gem § 284 SGB


Öffentliches Recht Sozialrecht

Arbeitslosengeld II - Höhe des Zuschusses zum Versicherungsbeitrag zur privaten Krankenversicherung - Rechtsanalogie - verfassungskonforme Auslegung - sozialgerichtliches Verfahren - einstweilige Anordnung - Fehlen eines Anordnungsgrundes


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