Zugewinnausgleich: Erforderlichkeit der eidesstattlichen Versicherung hinsichtlich des Bestandsverzeichnisses über das Endvermögen
1. Ein Rechtsanwalt verletzt anwaltliche Pflichten, wenn er seinen Mandanten nicht über die Vor- und Nachteile der Geltendmachung des Zugewinnausgleichs im Verbund bzw. isoliert aufklärt und ihm die E ...
Anwendbarkeit des § 1379 BGB n.F. bei vor dem 1.9.2009 beendetem Güterstand
Zugewinnausgleich: Bestand des Endvermögens; eidesstattliche Versicherung
Zugewinnausgleich: Bestand des Endvermögens; eidesstattliche Versicherung