BGH, Urteil vom 09.02.2005 - XII ZR 93/02
Fundstelle
openJur 2012, 58434
  • Rkr:

Zugewinnausgleich: Erforderlichkeit der eidesstattlichen Versicherung hinsichtlich des Bestandsverzeichnisses über das Endvermögen


1. Ein Rechtsanwalt verletzt anwaltliche Pflichten, wenn er seinen Mandanten nicht über die Vor- und Nachteile der Geltendmachung des Zugewinnausgleichs im Verbund bzw. isoliert aufklärt und ihm die E ...


Anwendbarkeit des § 1379 BGB n.F. bei vor dem 1.9.2009 beendetem Güterstand


Zugewinnausgleich: Bestand des Endvermögens; eidesstattliche Versicherung


Zugewinnausgleich: Bestand des Endvermögens; eidesstattliche Versicherung