BGH, Urteil vom 11.11.2004 - III ZR 200/03
Fundstelle
openJur 2012, 57579
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Bei pflichtwidrig unterlassenen Erste-Hilfe-Maßnahmen von Sportlehrern bei einem Unglücksfall während des Sportunterrichts beschränkt sich die Haftung (§ 839 BGB, Art. 34 Satz 1 GG) nicht auf Vorsatz ...


Zivilrecht
§§ 680, 839 BGB; Art. 34 Satz 1 GG

Kündigung eines Projektentwicklungsvertrages aus wichtigem Grund


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Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Halbanrechnung von Vordienstzeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes in der Startgutschriftenregelung der neuen Satzung der VBL