BVerfG, Beschluss vom 02.05.1967 - 1 BvR 578/63
Fundstelle
openJur 2011, 118156
  • Rkr:

1. Die Verfassungsbeschwerde kann nach § 90 Abs. 1 BVerfGG von jedermann erhoben werden, auch von nichtrechtsfähigen Gebilden (vergleiche BVerfGE 3, 382 [391 f.]) soweit der Beschwerdeführer eine Verl ...


Öffentliche Gewalt im Sinne des § 90 Abs. 1 BVerfGG umfaßt nicht rein innerkirchliche Maßnahmen.


BVerfG
vom 29.07.1959 - 1 BvR 205/58

Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, den § 8 Abs. 1 Nr. 4 PrGKG dahin auszulegen, daß die Neuapostolische Kirche des Landes Nordrhein-Westfalen als Körperschaft des öffentlichen Rechts Gebührenfreiheit genießt. ...


1. Die Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat; in den Grundrechtsbestimmungen des Grundgesetzes verkörpert sich aber auch eine objektive Wertordnung, die als verfass ...


Verfassungsrecht Öffentliches Recht
Art. 5 Abs. 1 GG
BVerfG
vom 10.05.1960 - 1 BvR 190/58

1. Handelsgesellschaften können sich auf die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) berufen, auch wenn sie keine juristischen Personen sind. 2. Der Landesgesetzgeber ist durch die Wasserve ...


1. Art. 11 GG betrifft nicht die Ausreisefreiheit. 2. Die Ausreisefreiheit ist als Ausfluß der allgemeinen Handlungsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 GG innerhalb der Schranken der verfassungsmäßigen Or ...


Öffentliches Recht Öffentliches Recht Verfassungsrecht Verfassungsrecht Classics
Artt. 2, 11 GG
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