1. Die Verfassungsbeschwerde kann nach § 90 Abs. 1 BVerfGG von jedermann erhoben werden, auch von nichtrechtsfähigen Gebilden (vergleiche BVerfGE 3, 382 [391 f.]) soweit der Beschwerdeführer eine Verl ...
Öffentliche Gewalt im Sinne des § 90 Abs. 1 BVerfGG umfaßt nicht rein innerkirchliche Maßnahmen.
Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, den § 8 Abs. 1 Nr. 4 PrGKG dahin auszulegen, daß die Neuapostolische Kirche des Landes Nordrhein-Westfalen als Körperschaft des öffentlichen Rechts Gebührenfreiheit genießt. ...
1. Die Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat; in den Grundrechtsbestimmungen des Grundgesetzes verkörpert sich aber auch eine objektive Wertordnung, die als verfass ...
1. Handelsgesellschaften können sich auf die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) berufen, auch wenn sie keine juristischen Personen sind. 2. Der Landesgesetzgeber ist durch die Wasserve ...
1. Art. 11 GG betrifft nicht die Ausreisefreiheit. 2. Die Ausreisefreiheit ist als Ausfluß der allgemeinen Handlungsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 GG innerhalb der Schranken der verfassungsmäßigen Or ...