BGH, Beschluss vom 11.05.2004 - VI ZB 19/04
Fundstelle
openJur 2012, 56118
  • Rkr:

a) Die Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG greift auch bei eingezogenen Geschäftsanteilen. b) Allein die unberechtigte, weil nicht satzungsgemäße Übernahme der Versammlungsleitung ...


Handels- und Gesellschaftsrecht
§§ 16 Abs. 1 Satz 1, 48 GmbHG

Zulassung der Revision; Urteilstenor; Berichtigung


Außergerichtliche Auslagen von Beteiligten eines Verfahrens über die elterliche Sorge können nicht der Staatskasse auferlegt werden.


Enthält ein Beschluss keinen Ausspruch über die Zulassung der Rechtsbeschwerde, kann dieser im Wege eines Berichtigungsbeschlusses nachgeholt werden, wenn das Gericht die Rechtsbeschwerde im Beschluss ...


Zivilprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht
§ 319 ZPO