1. Eine Mahnkostenpauschale von mehr als 1,20 Euro pro Mahnung eines Energieversorgungsunternehmens ist unwirksam.2. Mahnkostenpauschalen dürfen keinen allgemeinen Verwaltungsaufwand wie Personal- und IT-Kosten und auch keinen Gewinnanteil einer Drittfirma abgelten.3. Die Vereinbarung einer Kostenp
1. Eine Mahnkostenpauschale von mehr als 1,20 Euro pro Mahnung eines Energieversorgungsunternehmens ist unwirksam. 2. Mahnkostenpauschalen dürfen keinen allgemeinen Verwaltungsaufwand wie Personal- ...
Allgemeine Versicherungsbedingungen der Rechtsschutzversicherung: Inhaltskontrolle für eine Obliegenheit zur Kostengeringhaltung
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