OLG München, Urteil vom 17.01.2008 - 29 U 3193/07
Fundstelle
openJur 2012, 89613
  • Rkr:

1. Eine Mahnkostenpauschale von mehr als 1,20 Euro pro Mahnung eines Energieversorgungsunternehmens ist unwirksam.2. Mahnkostenpauschalen dürfen keinen allgemeinen Verwaltungsaufwand wie Personal- und IT-Kosten und auch keinen Gewinnanteil einer Drittfirma abgelten.3. Die Vereinbarung einer Kostenp


1. Eine Mahnkostenpauschale von mehr als 1,20 Euro pro Mahnung eines Energieversorgungsunternehmens ist unwirksam. 2. Mahnkostenpauschalen dürfen keinen allgemeinen Verwaltungsaufwand wie Personal- ...


Zivilrecht Verbraucherrecht Energierecht
§§ 254, 307, 309 Nr. 5, 310 Abs. 2 Satz 1 BGB; §§ 1, 3 Abs. 1 Satz 1 UKlaG; §§ 17 Abs. 2, 19 Abs. 4 Satz 5 StromGVV

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