BGH, Urteil vom 02.06.2005 - IX ZR 263/03
Fundstelle
openJur 2012, 59721
  • Rkr:

Zum Vorliegen einer vollwertigen, insolvenzfesten Sicherung einer Darlehensforde-rung durch sicherungsübereignete Gebrauchtfahrzeuge


1. Eine formularmäßige Bestimmung, mit der die Fälligkeit der vom Verwender geschuldeten Mietzahlungen von der Inbetriebnahme einer Anlage abhängig gemacht wird, ist unwirksam, wenn die Inbetriebnahme ...


1. Überweisungen des Schuldners von Konten bei anderen Banken auf ein beim Anfechtungsgegner geführtes Konto können gemäß § 133 Abs. 1 InsO anfechtbar sein. 2. Eine Gläubigerbenachteiligung gemäß § 1 ...


Gläubigerbenachteiligung: Abgleich der Vermögenslagen vor und nach angefochtener Rechtshandlung (fiktive Insolvenzquote)


Fehlen der Gläubigerbenachteiligung bei objektiv gleichwertiger Gegenleistung


§§ 96 Abs. 1 Nr. 3, 142 InsO (a.F.), § 244 Abs. 1 BGB, §§ 263, 533 Nr. 1 2. Alt. ZPO 1. Der Insolvenzverwalter, der sich gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO auf die Unwirksamkeit der Aufrechnung beruft, kan ...