Räumungsprozess für Mietwohnung nach Eigenbedarfskündigung: Kündigungsbeschränkung bei Realteilung eines Reihenhauswohnblocks; Kündigungssperre nach der Kündigungsschutzklausel-Verordnung Berlin; hilfsweises Mieterhöhungsverlangen bei Klageabweisung
Für die Teilnahme an einem Erörterungstermin gemäß § 202a StPO entsteht nicht die Terminsgebühr nach Nr. 4114 VV RVG. Ggfs. kann aber eine Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG gerechtfertigt sein ...
Die Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung ist unzulässig, wenn ihr kein wirksames Mieterhöhungsverlangen vorausgegangen ist.