BGH, Urteil vom 12.05.2004 - VIII ZR 234/03
Fundstelle
openJur 2012, 56154
  • Rkr:

Räumungsprozess für Mietwohnung nach Eigenbedarfskündigung: Kündigungsbeschränkung bei Realteilung eines Reihenhauswohnblocks; Kündigungssperre nach der Kündigungsschutzklausel-Verordnung Berlin; hilfsweises Mieterhöhungsverlangen bei Klageabweisung


Für die Teilnahme an einem Erörterungstermin gemäß § 202a StPO entsteht nicht die Terminsgebühr nach Nr. 4114 VV RVG. Ggfs. kann aber eine Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG gerechtfertigt sein ...


Die Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung ist unzulässig, wenn ihr kein wirksames Mieterhöhungsverlangen vorausgegangen ist.


Miet- und Wohnungsrecht Zivilrecht
§§ 558a Abs. 4, 558a Abs. 2, 558a Abs. 1 BGB