BVerfG, Beschluss vom 11.05.1976 - 1 BvR 671/70
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openJur 2011, 118244
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1. Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG ist eine das Verhältnis des Bereiches Kunst zum Staat regelnde wertentscheidende Grundsatznorm. Sie gewährt zugleich ein individuelles Freiheitsrecht. 2. Die Kunstfreihei ...


Öffentliches Recht IT- und Medienrecht Verfassungsrecht Classics
Artt. 1, 2, 5 GG
BVerfG
vom 29.05.1973 - 1 BvR 424/71
BVerfG
vom 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

1. Über die Grenzen der Nachprüfung gerichtlicher Entscheidungen durch das Bundesverfassungsgericht. 2. Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs ist unzulässig, wenn sie in einer auf andere G ...


Öffentliches Recht Verfassungsrecht
Artt. 3, 14, 103 Abs. 1 GG; §§ 24 Abs. 3 Satz 2, 24 Abs. 3 Satz 3 PatG; § 93 Abs. 1 BVerfGG
BVerfG
vom 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

1. Eine Rundfunk- oder Fernsehanstalt kann sich grundsätzlich für jede Sendung zunächst auf den Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG berufen. Die Rundfunkfreiheit deckt sowohl die Auswahl des dargebotenen Stof ...


Die Wahrnehmung berechtigter Interessen deckt auch Gegenäußerungen in der Presse, die der Art eines Presseangriffs und seiner Wirkung auf die öffentliche Meinungsbildung entsprechen (Art. 5 Abs. 1 und ...


Art. 18 GG steht landesrechtlichen Vorschriften entgegen, die einer Verwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit wegen Mißbrauchs zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gleichk ...


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