Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags nach altem Recht: Verbrauchereigenschaft des Darlehensnehmers; Abgrenzung der privaten von der berufsmäßigen Vermögensverwaltung
1. Es liegt kein unzulässiger In-sich-Prozess vor, wenn eine Verwalterin als gewillkürte Vertreterin namens der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen sich selbst klagt. 2. Wärmedämmverbundsysteme bedü ...
1. Ein Mitverschulden des Auftraggebers an einem Werkmangel wegen eines ihm zuzurechnenden Planungsfehlers ist bei der Geltendmachung eines Vorschusses auf die Selbstvornahmekosten zu berücksichtigen ...