BGH, Urteil vom 20.10.2004 - VIII ZR 378/03
Fundstelle
openJur 2012, 57582
  • Rkr:

Keine Fälligkeit von Schönheitsreparaturen bei erheblichen Schäden an Putz oder Wänden.


Zur Wirksamkeit einer Klausel in einem Wohnraummietvertrag, wonach die Schönheitsreparaturen je nach dem Grad der Abnutzung unverzüglich auszuführen sind.


Der Bereicherungsanspruch des Mieters, der in Unkenntnis der Unwirksamkeit der mietvertraglichen Klausel zu den Schönheitsreparaturen Renovierungsleistungen erbracht hat, gegen den Vermieter verjährt ...