1. Die Auslegung und Anwendung einfacher Gesetze ist Sache der sachnäheren Fachgerichte. Dagegen hat das Bundesverfassungsgericht die aus dem Verfassungsrecht sich ergebenden Maßstäbe oder Grenzen für ...
Zur Frage einer Geltung des Grundsatzes ne bis in idem im allgemeinen Völkerrecht.