BGH, Urteil vom 14.07.2005 - IX ZR 142/02
Fundstelle
openJur 2012, 59780
  • Rkr:
OLG Frankfurt am Main

Schadenersatz für durch herabfallende Steine und Wellblechplatten beschädigte Fahrzeugkarosserien


Auflösung einer Betriebskrankenkasse: Leistungsverweigerungsrecht der Kasse gegen nicht rechtzeitig angemeldete Gläubigerforderungen; Beginn der Sechsmonatsfrist zur Forderungsanmeldung