a) Der Namensschutz aus § 12 BGB bleibt neben dem Kennzeichenschutz aus §§ 5, 15 MarkenG anwendbar, wenn mit der Löschung des Domainnamens eine Rechtsfolge begehrt wird, die aus kennzeichenrechtlichen ...
Kennzeichenstreit: Verwendung eines fremden Kennzeichens als Keyword im Rahmen der Google-Adwords-Funktion
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