BGH, Urteil vom 15.01.2004 - I ZR 121/01
Fundstelle
openJur 2012, 55810
  • Rkr:

a) Eine gemäß § 23 Nr. 2 MarkenG zulässige Angabe liegt vor, wenn ein Fahrzeug (hier: Porsche) nach seinem Inverkehrbringen von einem Tuning-Unternehmen (hier: TECHART) ver- ändert und das veränderte ...


Gewerblicher Rechtschutz Kennzeichenrecht Zivilrecht
§ 23 Nr. 2 MarkenG

Unterlassungsanspruch wegen Identverletzung der Marke im Zusammenhang mit einem Tuningangebot


Markenrecht: Unterlassung der Nutzung einer Wortmarke ohne Zustimmung des Inhabers


1. Zu den Voraussetzungen der § 127 Abs. 1 MarkenG, § 3a UWG i.V.m. Art. 7 Abs. 1a VO (EU) 1169/2011 und §§ 3, 5 UWG beim Vertrieb von Fleischwaren unter einer Kollektivmarke, die eine geografische He ...


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