BGH, Urteil vom 20.06.2005 - II ZR 252/03
Fundstelle
openJur 2012, 59819
  • Rkr:

Gesellschaftsrechtlicher Aufwendungsersatzanspruch: Begleichung einer Gesellschaftsverbindlichkeit durch einen Kommanditisten


Immobilienfonds-Kommanditgesellschaft: Anspruch des Kommanditisten auf Aufwendungsersatz nach Rückerstattung erhaltener Ausschüttungen an eine kreditgebende Bank


Vorliegen der Voraussetzungen des § 110 HGB hinsichtlich der Ansprüche des Kommanditisten


Immobilienfonds-Kommanditgesellschaft: Anspruch des Kommanditisten auf Aufwendungsersatz nach Rückerstattung erhaltener Ausschüttungen an eine kreditgebende Bank im Zuge eines Grundstücksverkaufs


Erstattungsanspruch der Kommanditisten gegen die Gesellschaft: Sonderopfer durch Rückzahlung von Ausschüttungen an die Gesellschaft; Entgegenstehen der gesellschafterlichen Treuepflicht


Erstattungsanspruch der Kommanditisten gegen die Gesellschaft: Sonderopfer durch Rückzahlung von Ausschüttungen an die Gesellschaft; Entgegenstehen der gesellschafterlichen Treuepflicht


Erstattungsanspruch der Kommanditisten gegen die Gesellschaft: Sonderopfer durch Rückzahlung von Ausschüttungen; Entgegenstehen der gesellschafterlichen Treuepflicht


Erstattungsanspruch der Kommanditisten gegen die Gesellschaft: Sonderopfer durch Rückzahlung von Ausschüttungen; Entgegenstehen der gesellschafterlichen Treuepflicht