vorläufiger Rechtsschutz - Mobilfunkbasisstation im allgemeinen Wohngebiet
Nutzungsuntersagung für eine Mobilfunkanlage im allgemeinen Wohngebiet
Nutzung von Mobilfunkanlagen in Allgemeinen Wohngebieten nur aufgrund Ausnahmegenehmigung, die allein mit städtebaulichen Gründen begründet werden darf