Nutzung von Mobilfunkanlagen in Allgemeinen Wohngebieten nur aufgrund Ausnahmegenehmigung, die allein mit städtebaulichen Gründen begründet werden darf
Nutzungsuntersagung für eine Mobilfunkanlage im allgemeinen Wohngebiet
vorläufiger Rechtsschutz - Mobilfunkbasisstation im allgemeinen Wohngebiet
Die Zulassung einer Mobilfunkbasisstation nach § 14 Abs. 2 S. 2 BauNVO in Verbindung mit § 30 Abs. 1 BauGB ist ausgeschlossen, wenn die Gemeinde im Bebauungsplan für den vorgesehenen Standort keines d ...
Taubenhaltung im allgemeinen Wohngebiet