BVerfG, Beschluss vom 13.10.1971 - 1 BvR 280/66
Fundstelle
openJur 2011, 118196
  • Rkr:
BVerwG
vom 06.12.1963 - VII C 19.61

1. Die Vorschrift des § 80 Abs. 4 BVerfGG ist nicht anzuwenden, wenn die Vorlage eines Gerichtes gemäß Art. 100 Abs. 1 GG, § 80 Abs. 1 BVerfGG vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes ...


BVerfG
vom 13.02.1964 - 1 BvL 17/61
BVerwG
vom 12.12.1967 - I C 112.64
Öffentliches Recht Verfassungsrecht
§§ 286, 373 ZPO; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 10 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG; § 85 TKG

Die Pflichtzugehörigkeit zu den IHK nach dem IHKG vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920) ist mit dem Grundgesetz vereinbar.


1. In Art. 12 Abs. 1 GG wird nicht die Gewerbefreiheit als objektives Prinzip der Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung proklamiert, sondern dem Einzelnen das Grundrecht gewährleistet, jede erlaubte T ...


1. Handelsgesellschaften können sich auf die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) berufen, auch wenn sie keine juristischen Personen sind. 2. Der Landesgesetzgeber ist durch die Wasserve ...


1. Der Befähigungsnachweis für das Handwerk ist mit dem Grundgesetz vereinbar. 2. Auch subjektive Zulassungsvoraussetzungen sind nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter gerechtfertigt. Schutzwü ...


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