BGH, Urteil vom 08.12.2004 - IV ZR 199/03
Fundstelle
openJur 2012, 57905
  • Rkr:

Der Nachlasspfleger ist nicht berechtigt, mit Wirkung für die unbekannten Erben eine in den Nachlass des Erblassers gefallene weitere Erbschaft auszuschlagen. Das Recht zur Ausschlagung der Erbschaft ...


Auch eine transmortale Vollmacht berechtigt den Bevollmächtigten nach dem Tod des rentenberechtigten Vollmachtgebers nicht dazu, die Zahlung der Versichertenrente für den Sterbemonat zu fordern, so la ...


(Zahlung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Tod des Leistungsberechtigten - Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 118 Abs 4 S 1 Alt 2 SGB 6 - Gleichrangigkeit der Erstattungsansprüche nach § 118 Abs 4 S 1 SGB 6 sowie nach § 118 Abs 4 S 4 SGB 6)


Vorfälligkeitsentschädigung als Nachlassverbindlichkeit


LSG der Länder Berlin und Brandenburg

1. Ein vom Gericht eingesetzter Nachlasspfleger kann die Leistung von Rentennachzahlungen nicht beanspruchen, wenn der Fiskus als Erbe in Betracht kommt. Eine diesbezügliche Leistungsklage ist unzuläs ...


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