BGH, Urteil vom 27.11.2002 - VIII ZR 108/02
Fundstelle
openJur 2011, 38625
  • Rkr:

Betriebskostennachforderung aus einem Wohnraummietverhältnis: Vorerfassung der Betriebskosten für Gewerbeeinheiten in gemischt genutzten Objekten; Unbeachtlichkeit eines Streits über die beheizbare Nutzfläche; Umlage von Heiz- und Wasserkosten nach der Differenzmethode


Gewerbemietvertrag: Einstellung von Nebenkostenvorauszahlungen in die Nebenkostenabrechnung nach Abrechnungsreife; Anspruch des Mieters auf ordnungsgemäße, die Umsatzsteuer ausweisende Abrechnung


Nebenkostenabrechnung, Miete, formelle Anforderungen, Umlageschlüssel


AGBG §§ 1,5 BGB §§ 133, 242, 542, 546 a PrKV §§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1, 4 1. Ein befristetes Mietverhältnis mit Verlängerungsklausel verlängert sich automatisch auf bestimmte oder unbestimmte Zeit, wen ...


Leitsätze des Senats: BGB §§ 556, 556 a 1. Enthält die Nebenkostenabrechnung einzelne nicht umlagefähige Positionen oder basiert sie auf einem falschen Umlegungsmaßstab, handelt es sich ausschließli ...


BGB §§ 252, 535, 546 a 1. Eine Vorenthaltung scheidet aus, wenn der Vermieter die Rücknahme der Mietsache ablehnt, weil er der Auffassung ist, der Mieter müsse noch Renovierungsarbeiten in den Mieträ ...