BGH, Urteil vom 09.06.2005 - 3 StR 269/04
Fundstelle
openJur 2012, 59224
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1. Die Fristsetzung zur Anbringung von Beweisanträgen nach § 244 Abs. 6 Satz 3 StPO erfordert nicht die Feststellung oder den konkreten Verdacht einer Absicht der Prozessverschleppung. 2. Wird ein Be ...


Beweiswürdigung bei kartellrechtlichem Haftungsrisiko


Es bedarf in der Regel einer tiefer gehenden Darlegung und Würdigung der Gründe, welche die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf den Täter i.S.v. § 47 Abs. 1 StGB unerlässlich ma ...