BVerfG, Beschluss vom 02.08.2001 - 1 BvR 618/93
Fundstelle
openJur 2011, 118905
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Nichtannahmebeschluss: Verfassungswidrige fachgerichtliche Entscheidung stellt idR objektive Amtspflichtverletzung iSd § 839 BGB dar, ist allerdings nicht zwingend auch subjektiv vorwerfbar (verschuldet) - hier: erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Amtshaftungsansprüchen nach verfassungswidrigen Entscheidungen in einer Betreuungssache


Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische Zwangsbehandlung zur Erreichung des Vollzugsziels - Rheinland-pfälzische gesetzliche Regelung verfassungswidrig


Öffentliches Recht Strafvollzugsrecht Prozess- und Verfahrensrecht
Artt. 2 Abs. 2, 19 Abs. 4 GG; § 6 Abs. 1 Satz 2 MVollzGRLP

Zur Auslegung eines auf die Aufhebung einer Betreuung gerichteten Antrags als Beschwerde gegen die Betreuerbestellung.


Stirbt ein Betreuter, kann ein von seiner Ehefrau geführtes Beschwerdeverfahren gegen die Betreuerbestellung grundsätzlich nicht mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Betreuungsmaßnah ...


Rechtsschutzbedürfnis für nachträglichen Rechtsschutz gegen eine vorläufige Betreuerbestellung und vorläufige Unterbringungsmaßnahme


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