BVerfG, Beschluss vom 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01
Fundstelle
openJur 2011, 118783
  • Rkr:

Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Fachanwältin für Familienrecht gegen ein auf dieses Rechtsgebiet bezogenes befristetes Tätigkeitsverbot (§ 114 Abs 1 Nr 4 BRAO) - unzureichende Darlegung einer Verletzung der Berufsfreiheit durch angegriffene anwaltsgerichtliche Entscheidungen


Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Sicherungsverwahrten gegen fachgerichtliche Fortdauerentscheidung gem Art 316f Abs 2 S 2 EGStGB (RIS: StGBEG) - Effektives Einwirken des Vollstreckungsgerichts auf Vollzugsbehörde zur Gewährung von Vollzugslockerungen geboten


Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Erbringers von Leistungen häuslicher Krankenpflege (§ 132a SGB V ) gegen die aufsichtsbehördliche Bestimmung einer Schiedsperson nach § 132a Abs 2 S 7 SGB 5 aF (jetzt: § 132a Abs 4 S 10 SGB 5) - mangelnde Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung - zudem ggf Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber fac


Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Prozessrechtliche Fristen dürfen vollständig ausgenutzt werden - Verletzung der Rechtsschutzgarantie sowie des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei ungerechtfertigter Verwerfung eines Wiedereinsetzungsantrags


Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend das postmortale Persönlichkeitsrecht des verstorbenen vormaligen Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl


Öffentliches Recht Verfassungsrecht

Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Abänderung einer Adoptionsentscheidung (§ 197 FamFG) nach Feststellung einer Konventionsverletzung durch den EGMR  - unzureichende Beschwerdebegründung - zu den Substantiierungsanforderungen einer normunmittelbaren Verfassungsbeschwerde


Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Inhaftierten in einer Umgangssache - Verletzung der Rechtsschutzgleichheit oder des Elternrechts nicht hinreichend dargelegt


Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Journalisten gegen §§ 202d StGB (Datenhehlerei), 97 Abs 2 StPO nF mit Blick auf die Verwendung "geleakter" Informationen von Whistleblowern - mangels Strafbarkeit kein Risiko von Ermittlungsmaßnahmen - Beschwerdebefugnis mithin nicht hinreichend dargelegt


Zitate21
Zitiert233
Referenzen0
Schlagworte