In die versäumte Frist zur Einlegung der Anschlussberufung gemäß § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO findet eine Wiedereinsetzung nach den Vorschriften der §§ 233 ff. ZPO nicht statt.
Zu den Wirkungen eines Anerkenntnisses.
Bauprozess: Anforderungen an einen Bedenkenhinweise zur Unternehmerenthaftung; Berücksichtigungsfähigkeit der Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens; erstmalige Geltendmachung der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens in der Berufungsinstanz
Kartellsache: Ausschluss der Nutzung von Wegeparzellen zum Zweck der Erschließung von Windkraftanlagen der Konkurrenz; Auslegung eines mit einem Windkraftanlagenbetreiber geschlossenen Grundstücksnutzungsvertrags
Kleinbetrieb - Ordentliche Kündigung - Maßregelungsverbot
Zustandekommen eines Arbeitsvertrages mit Entleiherbetrieb