BGH, Urteil vom 06.07.2005 - XII ZR 293/02
Fundstelle
openJur 2012, 59754
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In die versäumte Frist zur Einlegung der Anschlussberufung gemäß § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO findet eine Wiedereinsetzung nach den Vorschriften der §§ 233 ff. ZPO nicht statt.


Zu den Wirkungen eines Anerkenntnisses.


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