BVerfG, Beschluss vom 28.11.1973 - 2 BvL 42/71
Fundstelle
openJur 2011, 118216
  • Rkr:

Regelungen des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung Mecklenburg-Vorpommerns (SOG MV) zu bestimmten Befugnissen (besondere Mittel der Datenerhebung, Wohnraumüberwachung, Online-Durchsuchung, Telekommunikationsüberwachung, heimliche Wohnungsbetretung, Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung sowie Rasterfahndung) teilweise verfassungswidrig - Maßgaben zur Fortgeltung bis zu einer


Verbot des Umschlags von Kernbrennstoffen gem § 2 Abs 3 des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes verfassungswidrig und nichtig - mangelnde Gesetzgebungskompetenz des Landes (Art 71, Art 73 Abs 1 Nr 14 GG) - nach objektivem Regelungsgehalt keine bloße Teilentwidmung, mithin keine von Landeskompetenz umfasste Regelung des öffentlichen Sachenrechts


Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin („Berliner Mietendeckel“) nichtig


Öffentliches Recht Verfassungsrecht
Artt. 72 Abs. 1, 74 Abs. 1 Nr. 1 GG

Verfassungswidrigkeit einer landesrechtlichen Regelung zum Recht auf nichtkommerzielle Zweitveröffentlichung; Gesetzgebungskompetenz


Gerichtliches Disziplinarverfahren; Umgehung des Verlesungsverbots des § 106 Abs. 2 Satz 4 WDO 2002; Belehrungsfehler; Beweisverwertungsverbot; Widerspruch des Soldaten; Vernehmung der Vertrauensperson als Zeuge


Das Land Hessen besaß nach der Verteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern keine Befugnis, die weitere Beschwerde gegenüber Entscheidungen des Beschwerdegerichts in pressebez ...


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