BGH, Beschluss vom 22.06.2004 - 4 StR 428/03
Fundstelle
openJur 2012, 56477
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1. Eine nach § 1 GWB kartellrechtswidrige horizontale Preisabsprache zwischen Bietern liegt nicht vor, wenn der Auftraggeber mit der Einholung der Angebote (ausnahmsweise) andere Ziele als die Durchfü ...