BVerfG, Beschluss vom 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94
Fundstelle
openJur 2011, 118523
  • Rkr:

Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde zweier Notare gegen Vorschriften des Geldwäschegesetzes (juris: GwG 2017) sowie der Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien - juris: ImGwGMeldV) wegen Subsidiarität unzulässig - negative Feststellungsklage gem § 43 VwGO als zumutbare Rechtsschutzmöglichkeit


Nichtannahmebeschluss: Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz des Landes Berlin über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum


Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde bzgl Vorschriften zur elektronischen Patientenakte und Werbung für Versorgungsinnovationen (§§ 68b, 336, 341, 342, 363 SGB V idF vom 14.10.2020; § 299 SGB 5 idF vom 06.05.2019) unzulässig


VerfG des Landes Brandenburg

Außerhalb des Anwendungsbereichs des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB stellt ein Flächennutzungsplan mangels Außenwirkung keinen unmittelbar mit der Verfassungsbeschwerde angreifbaren Akt der öffentlichen Gew ...


VerfGH des Landes Berlin

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen § 23 KitaFöG


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