Zum notwendigen Inhalt einer Berufungsbegründung (im Anschluss an BGH Urteil vom 24. Juni 2003 - IX ZR 228/02 - NJW 2003, 3345).
Die Tätigkeit eines Bezirksstellenleiters für ein staatliches Lotterieunternehmen bildet keinen eigenen Markt, sondern ist mit anderen gewerblichen Tätigkeiten als Vermittler von Dienstleistungen, ins ...