BGH, Urteil vom 07.10.2003 - 1 StR 274/03
Fundstelle
openJur 2012, 71318
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Verhängt das Tatgericht neben der Freiheits- keine Geldstrafe nach § 41 StGB, obgleich die Verteidigung dies beantragt hat, ist es verfahrensrechtlich nicht analog § 267 Abs. 3 Satz 2 und 4 StPO verpf ...