BGH, Beschluss vom 11.12.2003 - I ZR 68/01
Fundstelle
openJur 2012, 71705
  • Rkr:

Die Besorgnis, der Mieter werde sich der Verpflichtung zur Räumung und Herausgabe von Wohnräumen im Sinne des § 259 ZPO entziehen, kann nach den Umständen des Einzelfalls auch dann gerechtfertigt sein ...


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Die Entscheidung ist durch Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 21.12.2018, Az. 324 O 131/18, berichtigt worden.


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