BVerfG, Beschluss vom 17.12.2002 - 1 BvR 755/99
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openJur 2011, 118728
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1. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ist verkannt, wenn Formulierungen, in denen die Bewertung tatsächlicher Vorgänge zum Ausdruck kommt, als Tatsachenbehauptungen angesehen werden. 2. Es verstößt gegen das G ...


1. Das Grundrecht der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) verlangt nicht, daß die Titelseite von Presseerzeugnissen von Gegendarstellungen oder Richtigstellungen freigehalten wird. 2. Es verstöß ...


1. Der Schutz von Meinungsäußerungen, die sich als Schmähung Dritter darstellen, tritt regelmäßig hinter dem Persönlichkeitsschutz zurück. 2. Eine Meinungsäußerung ist dann als Schmähung anzusehen, ...


Öffentliches Recht Presse- und Äußerungsrecht Verfassungsrecht Zivilrecht
§§ 823 Abs. 1, 823 Abs. 2, 1004 BGB; § 185 StGB; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG
BVerfG
vom 20.04.1982 - 1 BvR 944/80
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