OLG Oldenburg, Beschluss vom 09.03.2004 - 8 U 19/04
Fundstelle
openJur 2012, 41149
  • Rkr:

Tritt ein Fußgänger aus einem Hofeingang auf einen gemeinsamen Geh- und Radweg gemäß Zeichen 240 zu § 41 StVO, muss er nicht mit einem nah an der Fassade entlangfahrenden Radfahrer rechnen. Er haftet ...


Die Rückführung des Debetsaldos bei einem noch nicht gekündigten Kredit stellt eine inkongruente Deckung dar. Eine wirksame Globalzession kann eine Gläubigerbenachteiligung im Sinne des § 129 InsO au ...


§ 321a ZPO
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