BVerfG, Beschluss vom 18.01.2000 - 1 BvR 321/96
Fundstelle
openJur 2011, 24778
  • Rkr:

Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der fachgerichtlichen Behandlung einer strafvollzugsrechtlichen Eilsache (vierwöchiges Besuchsverbot im Maßregelvollzug) - zwar verfassungsrechtliche Bedenken an fachgerichtlichem Vorgehen - allerdings mangelnde Darlegung der Annahmevoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde


Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch verzögerte Bearbeitung des Antrags eines Strafgefangenen auf Eilrechtsschutz gegen seine Verlegung aus einer sozialtherapeutischen Anstalt in den Regelvollzug


Nichtannahmebeschluss: Zur Berücksichtigung der grundrechtlichen Positionen Minderjähriger im Kontext der familiengerichtlichen Genehmigung einer Erbausschlagung durch deren Sorgeberechtigte - hier: Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung unzulässig


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Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch unzureichende fachgerichtliche Behandlung eines strafvollzugsrechtlichen Eilantrags - Defekt der Notrufanlage in einer JVA


Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch verfehlte Behandlung eines Rechtsmittels (Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem § 30a EGGVG ) als unstatthaft


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