BVerfG, Urteil vom 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94
Fundstelle
openJur 2011, 118895
  • Rkr:

Staatliche Förderung der Tätigkeit parteinaher Stiftungen bedarf einer besonderen gesetzlichen Grundlage - Haushaltsgesetz insofern nicht ausreichend - Bindung des Gesetzgebers an den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien aus Art 21 Abs 1 S 1 GG - hier: teils erfolgreiche Organklage durch Entscheidung über Stiftungsförderung für das Jahr 2019 unter Nichtberücksichtigung der Desiderius-Erasm


Kindertagespflege; Nachträgliche Überprüfung von Beitragsbescheiden; Rechtswidrigkeit der zugrunde liegenden Satzung; Einkommensermittlung; Haushaltseinkommen; Ungleichbehandlung zwischen verheirateten Eltern und Stiefelternfamilien; Gestaltungsspielraum des Satzungsgebers; Gleichbehandlungsgrundsatz; pauschalierte Gemeinkosten, Sachkosten und Verwaltungskosten


Vormerkung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei einem gemeinsamen Auslandsaufenthalt unverheirateter Eltern


Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Versagung der Auskunft über Bestandsdaten gegenüber einer Social Media Plattform


Öffentliches Recht Verfassungsrecht

Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung - Darlegung der Klärungsbedürftigkeit


Soziale Pflegeversicherung - Beitragszuschlag für Kinderlose - nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht vom pflegeversicherungsrechtlichen Stiefelternbegriff erfasst - Privilegierung der Ehe - Verfassungsmäßigkeit


(Entgeltpunkte für Kindererziehung im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung - Verfassungsmäßigkeit der Regelungen in § 70 Abs 2 S 2 SGB 6 und in § 307d SGB 6)


Es ist nicht zu beanstanden, dass eine Bestandsrentnerin für ein vor dem 1.1.1992 geborenes Adoptivkind einen Kindererziehungszuschlag nach den durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz (juris: RVLVG) ...


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