BGH, Urteil vom 15.05.2003 - I ZR 292/00
Fundstelle
openJur 2012, 70853
  • Rkr:
§§ 19a, 97 UrhG; § 14 MarkenG

1. § 2 Abs. 1 GOZ erlaubt - ausnahmsweise - auch die Vereinbarung einer Vergütung, die die Mindestgebührensätze unterschreitet.

2. Das Angebot einer zusätzlichen kostenlosen Vorbe ...


Kennzeichenstreit: Verwendung eines fremden Kennzeichens als Keyword im Rahmen der Google-Adwords-Funktion


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Wettbewerbsrechtliche Störerhaftung: Inanspruchnahme auf Unterlassung wegen Herbeiführung eines rechtswidrigen Zustandes durch einen Dritten; Zurverfügungstellung eines auf den eigenen Namen lautenden Internet-accounts zum Betrieb von Handelsgeschäften)