Wettbewerbsrechtliche Störerhaftung: Inanspruchnahme auf Unterlassung wegen Herbeiführung eines rechtswidrigen Zustandes durch einen Dritten; Zurverfügungstellung eines auf den eigenen Namen lautenden Internet-accounts zum Betrieb von Handelsgeschäften)
Zur Störhaftung im Internet bei der Einbindung von Seiten durch einen Partner-Webmaster