BVerfG, Beschluss vom 04.08.2003 - 1 BvR 2108/02
Fundstelle
openJur 2011, 118868
  • Rkr:

Kopftuch, Religionsfreiheit, Privatschulfreiheit, Kleiderordnung, Ergänzungsschule


Nichtannahmebeschluss: Verbot anwaltlicher Schockwerbung - Verfassungsbeschwerde nicht hinreichend substantiiert - keine Verletzung der Meinungs-, Kunst- oder Berufsausübungsfreiheit erkennbar


Zulässigkeit der Verwendung des Briefkopfes "Mobiler Buchhaltungsservice"


Wahlbeeinflussung durch Hinweis auf Rechtsanwaltstätigkeit


Wettbewerbsverstoß: Irreführende Bezeichnung eines Rechtsanwalts - Zertifizierter Testamentsvollstrecker


Zivilrecht
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