Zu den Voraussetzungen der Annahme einer Verfassungsbeschwerde nach § 93a Abs. 2 BVerfGG.
1. Die Pressefreiheit eines Zeitschriftenverlegers kann verletzt werden, wenn ihm die Veröffentlichung von Werbeanzeigen untersagt wird, für die der Werbende den Schutz der Meinungsfreiheit genießt. ...