(Staatlicher Zuschuss für jüdische Gemeinden in Rheinland-Pfalz; Voraussetzungen für eine Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts)
Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß
Der Dienstherr darf den Antrag einer Beamtin, ein islamisches Kopftuch während des Dienstes tragen zu dürfen, gestützt auf die beamtenrechtliche Neutralitätspflicht nicht allein deswegen ablehnen, wei ...
1. Zu den erheblichen Nachteilen im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StAG können Erbrechtsbeschränkungen gehören. Die Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit kommt regelmäßig erst nach Eintr ...