1. Eine ausdehnende Anwendung der für verwandte Verfahren geltenden Fristvorschriften auf die Verfahren des § 13 Nr. 10 BVerfGG ist unzulässig. 2. Der Gleichheitssatz ist nicht schon dann verletzt, ...
1. Ein Verfahren nach § 13 Nr. 8 BVerfGG ist unzulässig, wenn eine andere Bestimmung die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts ohne Vorbehalt begründet. 2. a) Das Bundesverfassungsgericht hat ...
1. Die Entscheidung des Plenums gemäß § 16 Abs 3 BVerfGG begründet die Zuständigkeit des Senats endgültig; der Senat kann die Sache nicht mehr an den anderen Senat verweisen; das Plenum kann seinen Be ...