BVerfG, Urteil vom 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Titel
Lüth
Fundstelle
openJur 2011, 118018
  • Rkr:
Verfahrensgang
  • vorher: Az. 15 O 87/51

1. Art. 11 GG betrifft nicht die Ausreisefreiheit. 2. Die Ausreisefreiheit ist als Ausfluß der allgemeinen Handlungsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 GG innerhalb der Schranken der verfassungsmäßigen Or ...


Öffentliches Recht Öffentliches Recht Verfassungsrecht Verfassungsrecht Classics
Artt. 2, 11 GG

1. Der Präambel des Grundgesetzes kommt vor allem politische, aber auch rechtliche Bedeutung zu. Alle politischen Staatsorgane haben die Rechtspflicht, die Einheit Deutschlands mit allen Kräften anzus ...


1. Das Bundesverfassungsgericht ist nicht ohne weiteres schon deshalb unvorschriftsmäßig besetzt, weil für einen ausgeschiedenen Richter nicht innerhalb der in § 5 III BVerfGG vorgesehenen Frist ein N ...


1. Die Vorschrift des § 80 Abs. 4 BVerfGG ist nicht anzuwenden, wenn die Vorlage eines Gerichtes gemäß Art. 100 Abs. 1 GG, § 80 Abs. 1 BVerfGG vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes ...


1. Der Grundsatz der gleichen Wahl ist ein Anwendungsfall des allgemeinen Gleichheitssatzes, der als Grundrecht des einzelnen in Art. 3 Abs. 1 GG garantiert ist, aber darüber hinaus als selbstverständ ...


LG Hamburg
vom 23.04.1949 - 14 Ks 8/49
LG Hamburg
vom 29.04.1950 - 14 Ks 8/49
LG Hamburg
vom 22.11.1951 - 15 O 87/51
BVerwG
vom 08.07.1957 - III C 85.55
BVerwG
vom 27.06.1957 - III C 234.56
Zitate12
Zitiert537
Referenzen0
Schlagworte