BGH, Urteil vom 04.02.2005 - V ZR 142/04
Fundstelle
openJur 2012, 58301
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Mieter einer Eigentumswohnung sind dann Zustandsstörer im Sinne des § 1004 BGB, wenn sie durch ihre Weigerung, den Rückbau der entgegen den Regeln der Wohnungseigetümergemeinschaft vom Ver ...


Ein Anspruch aus § 1004 BGB gegen den Zustandsstörer entfällt mit der wirksamen Aufgabe desEigentums.


Kostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren: Fall der übereinstimmenden Erledigungserklärungen


Beeinträchtigung eines Nachbargrundstücks durch Einbringen von Litzenankern: Zustandsstörerhaftung der GbR als Grundstückseigentümerin; persönliche Haftung der Gesellschafter