Mieter einer Eigentumswohnung sind dann Zustandsstörer im Sinne des § 1004 BGB, wenn sie durch ihre Weigerung, den Rückbau der entgegen den Regeln der Wohnungseigetümergemeinschaft vom Ver ...
Ein Anspruch aus § 1004 BGB gegen den Zustandsstörer entfällt mit der wirksamen Aufgabe desEigentums.
Kostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren: Fall der übereinstimmenden Erledigungserklärungen
Beeinträchtigung eines Nachbargrundstücks durch Einbringen von Litzenankern: Zustandsstörerhaftung der GbR als Grundstückseigentümerin; persönliche Haftung der Gesellschafter